Die Fakultäten sind die organisatorischen
Grundeinheiten der Universität, in der verwandte Fächer
bzw. Fachgebiete zusammengefaßt sind. Mitglieder der Fakultät
sind die dort Beschäftigten und die Studierenden, die für
einen der Fakultät zugeordneten Studiengang zugelassen sind.
Die Fakultät wird vom Dekan
vertreten. Der Prodekan ist dessen Stellvertreter. Die Amtszeit
des Dekans und des Prodekans beträgt zwei Jahre. Der Dekan
ist Vorsitzender des Fakultätsrates, des Promotions- und
des Habilitationsausschusses, vollzieht deren Beschlüsse
und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Fakultät.
Er ist außerdem kraft Amtes Mitglied des Senats und des
Großen Senats der Universität.
Die Studiendekane nehmen die mit
Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben wahr und leiten
die Studienkommission der Fächer, für die sie bestellt
sind. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Dem Fakultätsrat als dem
wichtigsten Gremium der Fakultät gehören an: als Amtsmitglieder
die Direktoren der Institute sowie aufgrund von Wahlen 6 weitere
Professor(inn)en, 3 Vertreter(innen) des Wissenschaftlichen Dienstes,
3 Vertreter(innen) der Studierenden und 1 Vertreter(in) des nichtwissenschaftlichen
Dienstes. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr,
die der übrigen Wahlmitglieder zwei Jahre.
Dem Promotions- und dem Habilitationsausschuß
gehören alle Professor(inn)en und habilitierten Dozent(inn)en
der Fakultät an, die hauptberuflich an der Universität
beschäftigt sind.
Den Studienkommissionen gehören
an: der jeweils zuständige Studiendekan als Vorsitzender
sowie aufgrund von Wahlen drei weitere Professor(inn)en, 2 Vertreter(innen)
des Wissenschaftlichen Dienstes und vier Studierende. Die Amtszeit
der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Wahlmitglieder
zwei Jahre.