Allgemeines: Fakultät Geowissenschaften


Die Fakultäten sind die organisatorischen Grundeinheiten der Universität, in der verwandte Fächer bzw. Fachgebiete zusammengefaßt sind. Mitglieder der Fakultät sind die dort Beschäftigten und die Studierenden, die für einen der Fakultät zugeordneten Studiengang zugelassen sind.

Die Fakultät wird vom Dekan vertreten. Der Prodekan ist dessen Stellvertreter. Die Amtszeit des Dekans und des Prodekans beträgt zwei Jahre. Der Dekan ist Vorsitzender des Fakultätsrates, des Promotions- und des Habilitationsausschusses, vollzieht deren Beschlüsse und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Fakultät. Er ist außerdem kraft Amtes Mitglied des Senats und des Großen Senats der Universität.

Die Studiendekane nehmen die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben wahr und leiten die Studienkommission der Fächer, für die sie bestellt sind. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Dem Fakultätsrat als dem wichtigsten Gremium der Fakultät gehören an: als Amtsmitglieder die Direktoren der Institute sowie aufgrund von Wahlen 6 weitere Professor(inn)en, 3 Vertreter(innen) des Wissenschaftlichen Dienstes, 3 Vertreter(innen) der Studierenden und 1 Vertreter(in) des nichtwissenschaftlichen Dienstes. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Wahlmitglieder zwei Jahre.

Dem Promotions- und dem Habilitationsausschuß gehören alle Professor(inn)en und habilitierten Dozent(inn)en der Fakultät an, die hauptberuflich an der Universität beschäftigt sind.

Den Studienkommissionen gehören an: der jeweils zuständige Studiendekan als Vorsitzender sowie aufgrund von Wahlen drei weitere Professor(inn)en, 2 Vertreter(innen) des Wissenschaftlichen Dienstes und vier Studierende. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Wahlmitglieder zwei Jahre.


e16info@uni-tuebingen.de - Stand: 30. Juli 1997